DOZENTEN

Unsere Dozenten:

Kathrin Okafor

Dozentin, Anti - Bias - Expertin

Kathrin Okafor - Wer bin ich?

• machtkritische Bildungsreferentin für Erwachsenenbildung

• Sozialpädagogin (B.A.) mit dem Schwerpunkt: interkulturelle und internationale soziale Arbeit

• Anti-Bias Trainerin (ausgebildet durch Trainerinnen vom Anti-Bias Netzwerk Berlin)

• Mitglied Phönix e.V.

• Besuchte Workshops und Weiterbildungen: Critical Whitness (Tsepo Bollwinkel; Anti-Rassismus (Tupoka Ogette), Anti-Rassismus Grund – und Aufbautraining (Austen P. Brandt von Phönix e.V.) usw.

• M.A. Kultur und Gesellschaft Afrikas (Uni Bayreuth): Soziologie, Entwicklungspolitik und Ethnologie

• Mehrere Auslandssemester in Kenia, Australien und Nigeria

• Langjährige Arbeit als Flüchtlings- und Integrationsberaterin sowie Integrationslotsin für das Diakonische Werk Neustadt a. d. Aisch

• Mutter 3er Kinder mit Diskriminierungserfahrungen


 

„Sei Du selbst die Veränderung, die Du Dir wünscht für diese Welt“

Dieses Zitat von Mahatma Gandhi begleitet mich und meine Arbeit schon sehr lange.

Bis zu 95 % unserer Einschätzungen, Zuordnungen und Wahrnehmungen beruhen auf unconcious Biases (unbewussten Vorverurteilungen). Es beginnt immer bei uns selbst. Die Reflexion unserer eigenen Haltung und die Bewusstmachung erlernter Normvorstellungen, Stereotypen sowie gesellschaftlicher Diskriminierungs- und Machtebenen stellen erste Schritt auf dem Weg zu einer vorurteilsbewussten, diversitätssensiblen Haltung und den Beginn einer lebenslangen Anti-Bias Reise dar.

Vor mehr als zehn Jahren habe ich bei mir selbst angefangen, meine persönliche Ant-Bias Reise begonnen, unzählige Fort- und Weiterbildungen, Trainings und Workshops (offline und online) besucht, um im Rahmen meiner Möglichkeiten die Welt ein wenig gerechter zu gestalten. 

Seitdem bin auch ich Lernende, lerne täglich dazu und freue mich über Wissenslücken, konstruktive Kritik und die Möglichkeit zu Perspektivwechseln, welche mich zum Weiterlernen motivieren und meine Wahrnehmung für Vorurteile, gesellschaftliche Schieflagen, Diskriminierung und Ausgrenzung schärfen.

Dieses Wissen gebe ich gerne weiter und freue mich sehr darüber Teil der Vereins Prävention und Hilfe bei Mobbing e.V. zu sein und als Referentin in der Ausbildung mitwirken zu können.

Hier findet Ihr noch mehr über mich:

www.kathrinokafor.de

oder auch bei Facebook und Instagram 


Pascal Horst

Dozent, Jurist, Kriminologe

Mein Name ist Pascal Horst. Ich habe im Januar 2024 erfolgreich mein Studium der Rechtswissenschaft an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg abgeschlossen und bin aktuell neben der Vorbereitung auf das zweite juristische Staatsexamen dabei, meine Karriere als Kriminalwissenschaftler zu beginnen. Als solcher bin ich auch Mitglied bei Law Enforcement Against Prohibition (LEAP Deutschland). Im Februar 2024 nahm ich in Frankfurt/Main am 2. Symposium zum Betäubungsmittelstrafrecht als meiner ersten Fachtagung teil und streckte hierbei bereits meine Fühler zu anderen, bereits etablierten Wissenschaftlern aus. Im Studium habe ich mit großem Erfolg den Schwerpunkt „Kriminalwissenschaften“ belegt, in dem ich vielseitig juristisch/kriminologisch u.A. in Bereichen wie Jugendstrafrecht, Medizinstrafrecht, Rechtsinformatik, Wirtschaftsstrafrecht und Grundzügen der Rechtsmedizin/Kriminalistik ausgebildet wurde.


Meine fachlichen Interessen liegen in der ganzen Bandbreite interdisziplinärer Kriminalwissenschaft aus einem juristisch geprägten Blickpunkt mit dem Augenmerk auf strukturelle und kriminologische Hintergründe. Schwerpunktmäßig befasse ich mich mit der Strafrechtsvergleichung, Polizeiforschung, politisch motivierter Kriminalität, Betäubungsmittelkriminalität/Drogenpolitik, Cybercrime und die zahlreichen Wechselwirkungen und Bezüge dieser Themen zu- und untereinander. Im Themenfeld Cybercrime liegt mein Fokus insbesondere durch meine Arbeit für Prävention und Hilfe bei Mobbing e.V. auf dem Phänomen Kinder- und Jugendpornografie.


Ich kann auch bereits zwei wissenschaftliche Veröffentlichungen vorweisen, welche 2022 und 2024 als Druckwerke im Grin-Verlag erschienen sind. Die Erste „Strafrecht und Rassismus. Ein Vergleich zwischen Deutschland und den USA“ stellte als Seminararbeit im Schwerpunktbereich Kriminalwissenschaften noch eine Pflichtleistung im Studium dar, welche ich bei Prof. Eric Hilgendorf und Dr. Carsten Kusche ablegte und die mich ermutigten, diese Ausarbeitung zu veröffentlichen. Ich gehe in diesem Aufsatz der Frage nach, ob das Strafrechtssystem als Ganzes oder Teile davon wie v.A. seine Praxis strukturell in Deutschland oder den Vereinigten Staaten rassistisch sind oder zumindest rassistische Tendenzen aufweisen. Als Vergleichsgruppe dienen mir als jeweils demographisch größten Minderheiten und in der öffentlichen sicherheitspolitischen Diskussion am längsten diskutierten Gruppen Afroamerikaner und türkischstämmige Deutsche.


Dabei untersuche ich nach Klärung des Rassismusbegriffs in Gegenüberstellung des deutschen und US-amerikanischen Status Quo zunächst u.A. die Problematik des Racial Profiling im polizeilichen Vorgehen, den tatbestandlichen Opferschutz bei rassistisch motivierten Straftaten, die Wirkung des Strafvollzugs auf Minderheiten, sein rechtsphilosophisches Selbstverständnis oder die materiell-rechtliche Ahndung von Hasskriminalität.


Im Anschluss gehe ich mit zahlreichen kriminologischen Erklärungsansätzen die auf Probleme im Bereich gesellschaftliche Gleichheit, interkulturelle Konflikte, die Rolle der Mediendarstellung von Minderheiten oder polizeitaktisches Vorgehen bei der Bestimmung und Bearbeitung von Brennpunkten eingehen der Frage nach, wie Kriminalität durch Minderheiten erst entsteht und wo ihre strukturellen Wurzeln und Ursachen liegen. Abschließend untersuche ich mit einem kriminalstatistischen Vergleich den Mythos ob Minderheiten tatsächlich häufiger straffällig werden, bzw. generell krimineller sind.


Meine jüngste vollständig aus Eigenantrieb in der Wartezeit auf meine schriftlichen Examensnoten entstandene und sozusagen erste „komplett eigene“, Veröffentlichung „Möglichkeiten externer Kontrolle polizeilichen Fehlverhaltens in England, Wales und Deutschland“ ist ein kriminalpolitischer polizeiwissenschaftlicher Aufsatz mit starken kriminologischen und staatswissenschaftlichen Einflüssen. Wie bereits in „Strafrecht und Rassismus“ führe ich hierbei einen Vergleich zu einem ausländischen Strafrechtssystem durch.


Ich kläre zu Beginn die materiell-rechtliche Notwendigkeit externer Polizeikontrolle im Strafverfahren in Deutschland und dass „polizeiliches Fehlverhalten“ deutlich mehr als nur die in der Öffentlichkeit häufige Verkürzung auf die Extremform „Polizeigewalt“ umfasst. Danach nehme ich als Vergleichsobjekt die Situation in England und Wales in den Mittelpunkt, wo mit dem Independent Office for Police Conduct (IOPC) eine eigene Behörde für externe Polizeikontrolle besteht. Ich stelle das IOPC und seine Tätigkeit umfassend vor und gehe auf die öffentliche Wahrnehmung der Polizei und generell (Straf)justiz im Vereinigten Königreich ein.


Anschließend untersuche ich die Situation hierzulande. Der Status Quo zur Ahndung polizeilichen Fehlverhaltens in Deutschland wird beleuchtet und die darin deutlich werdenden Schwächen des auch dem Polizeiwesen innewohnenden Föderalismus und die teils erheblichen Folgen für diesen Komplex, bereits von Bundesland zu Bundesland. Auch eine kleine Gegenüberstellung der öffentlichen Wahrnehmung der Polizei und ihrer Arbeit in der Bundesrepublik zum Vereinigten Königreich ist enthalten. Den wissenschaftlichen Schwerpunkt meiner Ausarbeitung bilden schließlich verschiedene kriminalpolitische Vorschläge meinerseits.


Neben der den Schwächen des Föderalismus weiterhin verhafteten Möglichkeit auf Länderebene jeweils über eine Petition nach Art. 17 GG solche Stellen zu schaffen, erörtere ich auch die Möglichkeit einer Ansiedlung beim Bundeskriminalamt als bundesweite Stelle. Danach stelle ich den erst neugeschaffenen Polizeibeauftragten des Bundes vor und bewerte dieses Amt. Bevor ich schließlich die Schaffung einer „Bundeszentralstelle für polizeiliches Fehlverhalten“ vorschlage, welche die Stärken der bereits hierzulande bestehenden Institute bündelt, vereint und gleichzeitig die Schwächen des Föderalismus im deutschen Polizeiwesen überwindet. Dabei gehe ich auch der wichtigen Frage nach wie eine solche Behörde personell oder strukturell organisiert werden sollte oder könnte. Große Einflüsse und Inspiration durch das in meinen Augen als Vorbild bestens taugende IOPC fließen hierbei vielseitig ein.


Durchgehend betone ich als roten kriminologischen Faden des Aufsatzes die immense viktimologische Bedeutung einer transparenten und gerade externen Bekämpfung und Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens. Und wie die besondere strafrechtspraktische Situation von besonders hasskriminalitätsgefährdeten Gruppen wie Migranten oder LGBTQ-Personen und deren Einbeziehung zur Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens verschiedene Chancen bietet.


Da ich aktuell dabei bin, meine Qualifikation zum Volljuristen zu vollenden, besitze ich für eine vollumfassende wissenschaftliche Tätigkeit zurzeit leider weder die Zeit noch Ressourcen. Dennoch diskutiere ich regelmäßig auf meinem Instagram-Account aktuelle Entwicklungen oder Probleme in den von mir angesprochenen Bereichen mit meiner Community. Ich bemühe mich diese Themen möglichst laienfreundlich aufzubereiten und damit in der Breite sowohl Interesse als auch Sensibilität für zahlreiche kriminalpolitischen oder juristischen Themen mit gesellschaftlicher Relevanz zu wecken.


Außerdem bringe ich regelmäßig meine juristischen und kriminologischen Kenntnisse für den Verein „Prävention und Hilfe bei Mobbing“ ein, indem ich neben der internen Beratung bei Rechtsfragen beispielsweise bei der Ausarbeitung für Schutzkonzepte zur Prävention sexualisierter Gewalt unterstütze oder in Schulen zum Thema Cybermobbing und seine (rechtlichen) Folgen mit Schwerpunkt auf Kinder- und Jugendpornografie unterrichte


Helga Herrmann

Dozentin, Mobbing- & Konfliktberaterin, Initiatorin

Mediatorin in Ausbildung

Ich bin am 11.05.1972 in Kaufbeuren geboren, wohnhaft in Burgbernheim, verheiratet, Patchworkfamilie mit insgesamt 6 Kindern , davon 3 leibliche und 3 angeheiratete Kinder sowie 3 Enkel.

 

Mit 16 Jahren habe ich in Rothenburg meine Ausbildung zur Hotelfachfrau begonnen und nach 3 Jahren erfolgreich mit der Gesellenprüfung beendet. Bis 2002 war ich als Arbeitnehmerin im Hotel- und Gaststättengewerbe tätig.

Anschließend führte ich 6 Jahre lang selbständig mein erstes eigenes Unternehmen, ein Irish Pub am Weinmarkt in Bad Windsheim.

 

2010 erwarb ich meinen pädagogischen Ausbilderschein.

 

2014 bestand ich meine Prüfung zur Kauffrau im Gesundheitswesen und bin seit dem in dieser Branche tätig; seit 2017 in den Bezirkskliniken Mittelfranken im Medizincontrolling als Kodierfachkraft, derzeit nur noch in Teilzeit.

Hier gehört unter anderem die Schulungen neuer Mitarbeiter zu meinen Aufgaben sowie Schulungen der Ärzte und Pflegekräfte im Bereich der Dokumentation und Kodierung.

 

2018-2020 habe ich mich zur Mobbing- und Konfliktberaterin weitergebildet und war ehrenamtlich über den ASB an der Pastoriusschule in Bad Windsheim tätig.

Seit Dezember 2021 unterrichte ich zusätzlich an diversen Schulen den Umgang mit Mobbing und Konflikten auf Honorarbasis.

Zur Zeit erweitere ich mein kleines Unternehmen und biete im Rahmen meiner Selbständigkeit Vorträge, Seminare, Workshops und Einzelgespräche - präventiv und akut an.

Gerne gehe ich auch in Firmen, Schulen, etc. und biete hier Workshops und Seminare auf Honorarbasis, inhouse sowie extern an.

Mittlerweile bin ich in Neustadt an der Aisch, Scheinfeld, Bad Windsheim, Burgbernheim, Lauf am Holz, Erlangen, Weißenburg in Bayern vertreten

Mein Workshop für die Praxisanleiter im Zentrum für Pflegeberufe in Scheinfeld wurde sehr erfolgreich angenommen. Im Oktober folgen weitere.

Nach einer Supervision von zwei Einrichtungsleitungen in Erlangen folgt in Kürze ein Workshop in dieser Kita-Einrichtung.

Weitere Dozenten folgen.




Geschlechterbezeichnung:


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit nutzen wir nur die männliche Form. Falls nicht ausdrücklich anders angegeben, beziehen sich also alle Aussagen sowohl auf weibliche, männliche als auch auf diverse Personen.

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